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Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen
Das Wohnen in dem geförderten Studentenwohnheim in der Zirbelstraße stellt eine indirekt staatliche Förderung dar. Die nachfolgenden Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen sollen eine möglichst gerechte Vergabe unserer Wohnplätze gewährleisten. Mit Abgabe der Bewerbung erkennt die bewerbende Person diese Bedingungen an.
Jede/jeder Studierende an einer Hochschule in Augsburg und Umgebung, kann sich um einen Wohnplatz bewerben. Bewerbungen von Nichtimmatrikulierten sind grundsätzlich erst nach Vorlage des Antrages auf Einschreibung bzw. auf Zulassung oder des Zulassungsbescheides möglich. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen bis 01.10. für das Wintersemester und bis 01.04 für das Sommersemester nachgewiesen werden. Ausnahmen werden zurzeit für ausländische Studienbewerber gemacht, denen ein Studienplatz in Aussicht gestellt wurde (Nachweis ist vorzulegen) und die Deutschkenntnisse noch nachzuweisen haben und für angehende Studierende, die gerade den Bundesfreiwilligendienst ableisten.
Wohnberechtigt sind grundsätzlich nur Studierenden an Hochschulen/Universitäten, deren Einkommen die in § 13 BAföG genannten Beträge für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um maximal 30% übersteigt (Stand 2023: 934,00 € + 30% = 1.214,20 €/Monat). Zusätzlich darf keine Mietvertragskündigung, Hausverbot oder finanzielle Verbindlichkeit gegenüber einem anderen Studentenwohnheim vorliegen.
Wohnsemester ist die Zeit vom 01.10. - 31.03. und vom 01.04. - 30.09. Beginnt das Vertragsverhältnis nach dem 01.07. bzw. 01.01. oder endet es vor diesem Zeitpunkt, so zählt die restliche bzw. verbleibende Zeit des laufenden Wohnsemesters nicht als Wohnsemester.
Die Regelmietdauer beträgt sechs Wohnsemester.
Wohnzeiten in öffentlich geförderten Augsburger Wohnanlagen werden auf die Regelmietdauer angerechnet. Überschreitungen der Regelmietdauer sind nur in besonderen Fällen und grundsätzlich nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Hochschul- oder Masterabschluss möglich.
Die Bewerbung ist nur schriftlich über unserem Bewerbungsformular möglich.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines Wohnplatzes.
Familienzimmer werden nur an Studierende mit Kind vermietet.
Einzureichende Unterlagen:
- Personalausweis
- Bafög-Nachweis/Nachweis, dass Verdienst den Höchstsatz des Bafögs nicht um mehr als 10% übersteigt
- Immatrikulationsbescheinigung/Nachweis über Studienplatz
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- SCHUFA Auskunft (vereinfachte Form)
FAQ
Hier finden Du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines Wohnplatzes.
Die Anfragen werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und je nach Verfügbarkeit vergeben.
Die Zuweisung eines Wohnplatzes erfolgt etwa sechs bis vier Wochen vor dem Einzugstermin. Sind Plätze in kürzerer Frist zu belegen, werden mehrere auf der Warteliste stehende Antragsteller angeschrieben, wobei dann derjenige den Vorzug erhält, der den Wohnplatz zuerst annimmt.
Eine Bewerbung gilt für 3 Monate, gerechnet ab dem Eingang der Bewerbung bei der Verwaltung. Der Wartelistenplatz kann bei rechtzeitiger Erneuerung der Bewerbung erhalten werden. Wird bei einer regulären Zuweisung der Wohnplatz nicht innerhalb von einer Woche angenommen, wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Ableistung eines Praktikums, Beurlaubung, langer andauernde Krankheit, längerfristig abgeschlossener Mietvertrag etc.) kann der Bewerber auf der Warteliste zurückgestellt werden.
- Personalausweis
- Bafög-Nachweis/Nachweis, dass Verdienst den Höchstsatz des Bafögs nicht um mehr als 30% übersteigt
- Immatrikulationsbescheinigung/Nachweis über Studienplatz
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- SCHUFA Auskunft (vereinfachte Form)
Die Vergabe der Familienzimmer (2-Zimmer) erfolgt nur an Studierende mit Kind.